Erfassung von Biotopbäume

Im Jahr 2022 wurden im Rahmen des Projekts auf rund 585 Hektar Waldfläche insgesamt 2.782 Habitat- und Höhlenbäume erfasst. Diese ökologisch wertvollen Strukturelemente bilden eine wichtige Grundlage für gezielte Schutzmaßnahmen, insbesondere für den Nutzungsverzicht in Altwaldstrukturen sowie die Einrichtung von Horstschutzzonen.

Ein Teil der Bäume wurde sichtbar markiert und zusätzlich in einem geografischen Informationssystem (GIS) digital erfasst. So können sie langfristig überwacht und in die zukünftige Schutzplanung integriert werden.

Die nebenstehende Karte zeigt die Verteilung und Dichte von Biotopholz pro Hektar im gesamten LIFE4Siegerlandscapes-Projektgebiet. Sie macht sichtbar, in welchen Waldabschnitten besonders viele Bäume mit Habitatstrukturen wie Höhlen, Totholz oder Horstplätzen vorkommen. Je dunkler die Farbgebung, desto höher die Dichte an Biotopholz. Zusätzlich sind Laub- und Nadelwälder zur besseren Orientierung kartografisch unterschieden.

Workshop „Artenschutz im Wald“

Am 23. September 2022 fand in der „Kiste“, idyllisch gelegen bei der Kapelle Eben-Ezer mitten im Buchhellertal, ein praxisnaher Workshop unter dem Titel „Artenschutz im Wald“ statt. In entspannter Atmosphäre kamen Waldbesitzer, Naturinteressierte und Naturschützer zusammen, um sich gemeinsam dem Thema Biotopbaumschutz zu widmen.

Zentrales Element war die Vorstellung der Biotopholzstrategie „Xylobius“ von Wald und Holz NRW. Fachkundig wurde erklärt, warum Biotopbäume für die Artenvielfalt im Wald so bedeutend sind: als Lebensraum, Brutplatz oder Rückzugsort für zahlreiche Tierarten. Besonders eindrucksvoll war die praxisnahe Einführung in die Unterscheidung der verschiedenen Biotopbaum-Kategorien, die nach der Strategie definiert werden:

  • Altholz: Bäume mit Brusthöhendurchmesser (BHD) > 50 cm oder Alter > 120 Jahre
  • Totholz: Abgestorbene, stehende Bäume mit > 2 m Höhe
  • Höhlenbäume: Mit natürlichen oder tierisch geschaffenen Hohlräumen
  • Horstbäume: Langjährig genutzte Brutbäume geschützter Vogelarten
  • Potenzialbäume: Mit besonderen Strukturen wie Stammrissen, Kronenbrüchen etc.
  • Uraltbäume: Lebende Bäume mit einem BHD ab 100 cm

 

Nach dem theoretischen Teil ging es hinaus in den Wald: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten das neu erlernte Wissen direkt anwenden und kartierten gemeinsam Habitat- und Höhlenbäume. 

Besonders wertvoll war der Austausch: Die Mischung aus fachlichem Input und den unterschiedlichen Perspektiven der Teilnehmenden führte zu lebhaften Diskussionen und spannenden Einsichten, ein gelungener Beitrag zum praktischen Naturschutz im Wald!

 

Erarbeitung des Vertrages zum Schutz der Biotopbäume

Ziel dieser Vereinbarung ist es, naturschutzfachlich besonders wertvolle Einzelbäume, sogenannte Biotopbäume,  im Vogelschutzgebiet DE-5214-401 „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen“ dauerhaft zu erhalten. Diese Biotopbäume, definiert nach der Biotopholzstrategie „Xylobius“ (Wald und Holz NRW, 2014), sind wichtige Strukturelemente, die eine ungestörte und natürliche Entwicklung der Wälder ermöglichen sollen.

Voraussetzungen:

Es handelt sich dabei um Biotopbäume, die in allen Bestandsaltern und -zusammensetzungen vorkommen können und sich durch ihren hohen ökologischen Wert als Strukturelemente im Wald auszeichnen. Idealerweise befinden sich mehrere Biotopbäume in unmittelbarer Nähe zueinander, sodass sogenannte Biotopholzinseln etabliert werden können. Innerhalb des Schutzgebietes kommen ausschließlich Rotbuchen (Fagus sylvatica), Stieleichen (Quercus robur) und Traubeneichen (Quercus petraea) als Biotopbäume infrage.

Rechte und Pflichten:

  • Der Eigentümer verzichtet auf jegliche forstwirtschaftliche Nutzung der gekennzeichneten Biotopbäume.
  • Die Bäume werden dauerhaft mit nummerierten Bechstein-Baumplaketten markiert und in der Vereinbarung erfasst. Sie bleiben während ihrer gesamten natürlichen Zerfallsphase stehen und werden auch als liegendes Totholz nicht entfernt.

 

Entschädigung:

Als Ausgleich für den Nutzungsverzicht erhält der Eigentümer eine individuell berechnete Entschädigung. Diese basiert auf Baumart, Brusthöhendurchmesser, Baumhöhe, dem geschätzten erntekostenfreien Holzerlös, der Bodenbruttorente, einer Erschwernispauschale für die Bewirtschaftung des Restbestandes sowie einer Pauschale für die Ausweisung der Biotopbäume.

Dauer der Vereinbarung:

Die Vereinbarung gilt für die gesamte natürliche Zerfallsphase der Biotopbäume und tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Der Zerfall gilt als abgeschlossen, wenn kein stehendes oder liegendes Totholz mehr erkennbar ist.